Sie befinden sich hier: Roadmap CO2-Preis > border adjustment
CO2-Preis
mit Grenzausgleich
(border adjustment)
angelehnt an:
- Keil, Thomas, Allphasen-Ökosteuer, Rahmenbedingungen für eine wirksame und standortverträgliche ökologische Steuerreform, Traunstein, 1997
- Girod, Bastien, Besteuerung der indirekten
Emissionen, Zur Umsetzung und den Vorteilen eines Grenzausgleichs bei
einer CO2-Besteuerung,
Download als PDF, 2006
Eine CO2-Steuer mit Grenzausgleich könnte analog zur Mehrwertsteuer als Endverbrauchersteuer ausgestaltet werden mit offenem Steuerausweis, d.h. Unternehmen sind vorsteuerabzugsberechtigt. Bei Exporten wird die CO2-Steuer zurückerstattet bzw. keine berechnet und Importe werden mit einer Einfuhr-CO2-Steuer belegt.
- Beim Verkauf oder bei der Einfuhr von fossilen Brennstoffen wird eine Mengensteuer erhoben und offen ausgewiesen.
- Auf allen weiteren Wertschöpfungsstufen der Produktion wird die offen ausgewiesene CO2-Steuer von bezogenen Leistungen und beim Import entrichtete Einfuhr-CO2-Steuer den einzelnen Produkten über einen Zuschlagssatz über das gesamte Unternehmen hinweg zugerechnet, d.h. Zuschlagsatz = gezahlte CO2-Vorsteuer / Umsatz
Das Unternehmen hat die Option, bei Nachweis einer verursachungsgerechteren Zurechnung, gesonderte Zuschlagsätze zu einzelnen Produkten bzw. Produktgruppen anzuwenden.
- Einfuhr-CO2-Steuer: Es muss eine nach Ländern und Sektoren geordnete Liste der durchschnittlichen CO2-Intensitäten der Produktion erstellt werden, aus der der auf
das Produkt anzuwendende Steuersatz für die Einfuhr-CO2-Steuer unmittelbar abgelesen werden kann. Importeure haben wieder die Option für einen genaueren Einzelnachweis.
Das ist natürlich die zentrale Frage, ob eine solche Liste administrativ leistbar und WTO-konform umsetzbar ist. Um den administrativen Aufwand zu begrenzen, kann anfangs die
Einfuhr-CO2-Steuer auf besonders CO2-intensive Produkte (siehe DIW-Vorschlag) begrenzt
werden.
- Ein solches Grenzausgleichsystem ist analog auch im Rahmen eines Emissionshandels möglich. Unternehmen müssen dann ihre Nettokosten für Zertifikate auf ihre Produkte aufschlagen. Der DIW-Vorschlag für ein Grenzausgleichsystem für besonders CO2-intensive Produkte sieht eine Kombination von CO2-Abgabe mit dem Emissionshandel vor.
Der besondere Charme einer CO2-Bepreisung
mit Grenzausgleich:
- Eine "Koalition der Willigen" kann relativ weit gehen beim Klimaschutz - also eine Vorreiterrolle übernehmen - ohne Wettbewerbsnachteile in Kauf nehmen zu müssen.
- Wenn ein ausreichend großer Wirtschaftsraum, mit einem entsprechenden Anteil am Welthandel, sich für eine solche CO2-Bepreisung entschließt, wird ein starker Druck auch auf andere Staaten ausgeübt ebenfalls den Klimaschutz zu forcieren, da diese Staaten bei ihren Exporten in
diesen Wirtschaftsraum mit CO2-Preis mit ökologisch optimierten Unternehmen konkurrieren müssen.
Aktuelle Paper:
Hier ein aktueller Überblick zur Thematik: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft: (POLICY BRIEF ZUM GRENZAUSGLEICH (10/2020)): EU Grenzausgleich für den CO2-Preis – Chance für Klimaschutz und Wettbewerb
Das "Handlungskonzept Stahl" zeigt in welche Richtung das Bundeswirtschaftsministerium denkt. Eine interesssaten Option für die Grundstoffindustrie könnten Differenzverträgen (sogenannte "Contracts for Difference") sein.
Agora Energeiwende (Oktober 2020): A Clean Industry Package for the EU:
Making sure the European Green Deal kick-starts
the transition to climate-neutral industry
«... the EU and its member states must
redouble their efforts to support the greening
of the industrial sector, especially its energyintensive
sub-branches, such as cement,
steel and chemicals.»
Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2021): Ein CO2-Grenzausgleich als Baustein eines Klimaclubs
Gabriel Felbermayr und Klaus M. Schmidt: CO2-Grenzausgleich: Klimafestung oder Klimaclub? et Juni 2021
Gabriel Felbermayr: Steuerliche Aspekte der Klimapolitik: über Steuern, Zölle und Subventionen Wirtschaftsdienst Juni 2021